Streik: Muss ich trotzdem zur Arbeit?
Grundsätzlich gilt: Das sogenannte Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer. Heißt: Der Arbeitnehmer muss sich darum kümmern, wie er zur Arbeit kommt, wie und unter welchen Umständen auch immer. Aber hat das Grenzen? Kann ich einfach im Homeoffice bleiben? Und muss der Arbeitgeber hinnehmen, dass ich erst mal mein Kind zur Schule fahre? Fachanwältin...