Anwaltskanzlei Dr. Müller, Stirm & Kollegen in Fellbach: Bet...
Aufgrund der Heizkostenverordnung (HeizKV) müssen Heizkosten jährlich abgerechnet werden. Diese Pflicht zur Verbrauchserfassung kann im Mietvertrag nicht ausgeschlossen werden. Die verbrauchte Heizenergie muss durch Ablesegeräte festgehalten werden. In der HeizKV ist die exakte Verteilung vorgegeben.Die Kostenverteilung erfolgt mit...