Endlich, das Testament ist geschrieben. Aber im Todesfall sollen es die Hinterbliebenen auch finden, und zwar im Original. Wo also den letzten Willen aufbewahren?
Wer auf Nummer sicher gehen will, dass die Hinterbliebenen das Testament finden, hinterlegt es beim Amtsgericht als Nachlassgericht vor Ort. Das Gericht sorgt dafür, dass der letzte Wille im Zentralen Testamentsregister (ZTR) registriert wird.
Das ZTR, das die Bundesnotarkammer im Auftrag des Gesetzgebers führt, existiert seit dem Jahr 2012. Das Zentrale Testamentsregister ist die offizielle Registrierungsstelle in Deutschland für letztwillige Verfügungen. Es übernimmt zentrale Funktionen im Benachrichtigungswesen in Nachlasssachen. Das ZTR enthält Verwahrangaben zu Testamenten, Erbverträgen und anderen erbfolgerelevanten Urkunden. Es hat keine Kenntnis vom Inhalt der Schriftstücke.
Das Standesamt, das eine Sterbeurkunde ausstellt, informiert das Zentrale Testamentsregister von Amts wegen über jeden Sterbefall in Deutschland. Das Zentrale Testamentsregister prüft im Anschluss, ob zu der verstorbenen Person Registrierungen vorhanden sind. Es informiert dann die amtlichen Verwahrstellen sowie das zuständige Nachlassgericht über den Todesfall. Die Verwahrstellen liefern daraufhin die von ihnen verwahrten Schriftstücke beim Nachlassgericht zur Eröffnung ab. Dadurch wird der letzte Wille gesichert.
Testamente oder andere erbfolgerelevante Urkunden werden im Regelfall beim örtlich zuständigen Amtsgericht verwahrt. Das gilt auch für notariell beurkundete Testamente, diese gibt ein Notar oder eine Notarin automatisch in die Verwahrung beim Amtsgericht.
Erbverträge können auch der beurkundende Notar oder die beurkundende Notarin selbst verwahren. An das ZTR geht nur ein Hinweis, dass es ein Testament oder etwa einen Erbvertrag gibt. Das ZTR speichert die Angaben.
Das sind in erster Linie Daten zur verfügenden Person wie Name und Geburtsdatum, das Datum der Urkunde oder etwa Angaben zur Verwahrstelle, heißt es dazu von der Bundesnotarkammer. Es gibt gute Gründe, ein Testament amtlich registrieren zu lassen. Zum Beispiel sei die Verlustgefahr hoch, wenn man den letzten Willen irgendwo zu Hause aufbewahrt.
Ein Brand, ein Wasserrohrschaden, eine Flutkatastrophe können dafür sorgen, dass wichtige Dokumente verloren gehen. red