Anzeige

Filder-Zeitung

EnBW in Stuttgart: Innovative und nachhaltige Infrastruktur

Der baden-württembergische Energieversorger EnBW baut im Stöckach in Stuttgart ein klimaneutrales Wohnquartier mit etwa 700 Wohnungen, Grundschule, Kindertagesstätte, Spielplatz, Pflegeheim und Einzelhandel

EnBW in Stuttgart: Innovative und nachhaltige Infrastruktur

Im Stöckach in Stuttgart entsteht ein zukunftsweisendes Projekt der EnBW. Foto: Tatjana Eberhardt/

Auf dem alten Stuttgarter Betriebsgelände in Stöckach entsteht gerade ein spannendes Projekt, das die Stadt als ,,zukunftsweisend" bezeichnet: Auf gut 42 000 Quadratmetern frei werdender Fläche im Stuttgarter Osten baut der Energieversorger EnBW ein klimaneutrales Wohnquartier mit etwa 700 Wohnungen, Grundschule, Kindertagesstätte, Spielplatz, Pflegeheim und Einzelhandel.

Das neue Viertel soll ökologisch nachhaltig sein, Raum für Junge und Alte, sozial Schwache und Vermögendere sowie Familien und Singles bieten. Die Autos sind in den Untergrund verbannt: Oberirdische Stellplätze wird es nicht geben. Die Wärme wird von einem nahen Abwasserknoten der Stadt bezogen. Kühlung schaffen Eisspeicher, die in bestehende Erdbunker eingebaut werden. Die Baukosten dürften bei etwa 400 Millionen Euro liegen. Fertiggestellt werden soll das neue Quartier zur Internationalen Bauausstellung (IBA) 2027.

Dass die EnBW selbst Wohnungen baut, ist eine Ausnahme: Dem Energieversorger gehört das Grundstück. Bei den übrigen rund 30 Quartiersprojekten der EnBW im Land, darunter vier in der Region Stuttgart, will das Unternehmen laut Nils Blume, Leiter der Abteilung Urbane Infrastruktur/Urbanes Wohnen bei der EnBW, ,,nur die innovativen und nachhaltigen Infrastrukturen entwickeln".

Mit dem Ziel, CO₂ ganz einzusparen oder deutlich zu reduzieren. ,,Bei unseren Projekten koppeln wir die Erzeugung erneuerbarer Energie mit der Strom- und Wärmeversorgung sowie der Mobilität. Als Konzern beherrschen wir die Komplexität bei diesem Thema und können Kommunen helfen, neue innovative und nachhaltige Quartiere zu erschließen. Bei Neuquartieren schaffen wir es, die CO₂-Emissionen zu senken sowie wirtschaftlich tragfähige Modelle zu entwickeln", erläutert Blume.

In der Regel erstelle die EnBW vor einer Ausschreibung eine Machbarkeitsstudie, in der etwa untersucht wird, ob die Nutzung von Geothermie beziehungsweise Abwasserwärme möglich ist. Kunden sind meist Kommunen, aber teilweise auch private Investoren - wie beim Hess-Areal in Waiblingen, einer ehemaligen Ziegelfabrik. Dort entsteht auf 22 Hektar ein Quartier, das mittels oberflächennaher Geothermie und zentralen Wärmepumpen sowie Fotovoltaik mit Wärme, Kälte und Strom versorgt wird.

„Als Konzern beherrschen Komplexität wir die bei diesem Thema und können Kommunen helfen, neue innovative und nachhaltige Quartiere zu erschließen."

Nils Blume, Leiter der Abteilung Urbane Infrastruktur/Urbanes Wohnen bei der EnBW

Zudem sei ein größeres Mobilitätskonzept geplant, da das Quartier in unmittelbarer Nähe zum Daimler-Dienstleistungszentrum liegt. Bei den Projekten handelt es sich laut Blume um Vorhaben mit meist 100 bis 800 Wohneinheiten, manchmal mit gemischter Nutzung. Es gibt aber auch reine Gewerbeparks wie Scharnhausen-West in Ostfildern. Auf dem 15 Hektar großen Gewerbepark ,,bauen wir mit bis zu 370 Erdwärmesonden das derzeit größte Erdsondenfeld dieser Art in Deutschland. Mit Blick auf die Zukunft verlegen wir bereits heute Rohre für eine spätere Versorgung mit Wasserstoff", sagt Blume. Zudem entstehe ein Mobilitätshub mit fast 800 Stellplätzen.

Zu den kleineren Projekten der EnBW gehört das Quartier ,,Wohnen am Fluss" in Stuttgart-Untertürkheim mit 140 Wohneinheiten. Hier werden die Flusswasserwärme und zentrale Wärmepumpen sowie Fotovoltaik für die Gewinnung von Wärme, Kälte und Strom genutzt. Und auch ein Mobilitätskonzept sei dort vorgesehen.

Das EnBW-Geschäftsfeld Urbane Infrastrukturen/Nachhaltige Quartiere ist Blume zufolge zuletzt stark gewachsen. ,,Durch den Ukraine-Krieg und den Energiepreisanstieg ist der Wunsch nach Autarkie gewachsen", sagt er. „Wir schaffen einen Autarkie grad von 70 bis 80 Prozent bei einer gleichzeitigen Preissicherheit für die Kunden. Dies ermöglichen wir zum Beispiel durch die Nutzung von Geothermie, Flusswasserwärme und Abwasserwärme."Zusatzstrom benötige man nur zum Ausgleich von Schwankungen bei der Erzeugung und um Flexibilität zu wahren.

Auch die steigenden Zinsen ändern nach Einschätzung des Managers nichts an der dynamischen Entwicklung des Geschäftsfeldes: Der grundsätzliche Trend, dass Wohnraum geschaffen werden müsse, bleibe bestehen, aber manche Projekte könnten gebremst werden. Gerhard Bläske


Sicherheit für Vermieter

Was ist in Sachen Mietkaution erlaubt, was nicht? Hier kommen interessante Fakten, die Mieterinnen und Mieter kennen sollten.

Schon die Kosten für den Umzug in eine neue Wohnung reißen oft ein empfindliches Loch in die Haushaltskasse. Und dann verlangt der Vermieter auch noch eine Kaution. Aber muss das überhaupt sein?

#Fakt 1: Eine Mietkaution ist ein Kann, aber kein Muss. Eine Kaution dient dem Vermieter oder der Vermieterin als Sicherheit - entweder für Schäden, die auf die Mietpartei zurückgehen oder für ausfallende Mietzahlungen.

#Fakt 2: Drei Monatsmieten sind das darf laut Maximum. Die Kautionsleistung Bürgerlichem Gesetzbuch höchstens drei Monatskaltmieten betragen. Die Nebenkostenvorauszahlung bleibt bei der Berechnung der Kaution außen vor.

#Fakt 3: Auch Ratenzahlungen sind möglich. Eine Kaution auf einen Schlag an den Vermieter zu bezahlen - das kann für Mieter eine schwere finanzielle Bürde sein. Aber Ratenzahlungen sind grundsätzlich denkbar.

#Fakt 4: Der Vermieter legt die ihm überlassene Kaution an. Nach dem Gesetz muss der Vermieter oder die Vermieterin die ihm oder ihr überlassene Kaution bei einem Kreditinstitut mit dreimonatiger Kündigungsfrist und zu den üblichen Zinsen anlegen.

#Fakt 5: Während des Mietverhältnisses bleibt die Kaution unangetastet. ,,Während des laufenden Mietverhältnisses darf der Vermieter nicht für streitige Forderungen auf die Kaution zugreifen", sagt Julia Wagner. Erst wenn mit Ende des Mietverhältnisses Schäden vorhanden sein oder Mietzahlungen ausstehen sollten, kann der Vermieter diese Schulden aus der Mietkaution begleichen. Hat der Vermieter das Konto angelegt, kann er auf dieses einfach zugreifen.

Wurde ihm ein Sparkonto verpfändet, gestaltet es sich etwas schwieriger, da häufig der Mieter bei Zugriff des Vermieters zustimmen muss. „Erteilt dieser die Zustimmung unberechtigterweise nicht, muss der Vermieter ihn schlimmstenfalls auf Erteilung der Zustimmung verklagen", so Wagner.

#Fakt 6: Die Zinsen einer Mietkaution werden der Mietpartei gutgeschrieben. ,,Die Zinsen stehen dem Mieter zu", sagt Rolf Janßen vom DMB Mieterschutzverein Frankfurt am Main. Er muss sie also auch nicht mit dem Vermieter teilen. Nach dem Auszug sollte der Mieter oder die Mieterin die Kaution samt Zins schriftlich zurückfordern.

#Fakt 7: Der Vermieter kann sich mit der Rückzahlung Zeit lassen. Eine gesetzlich geregelte Abrechnungsfrist für die Kaution gibt es nicht. ,,In der Regel hat der Vermieter die Kaution spätestens sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung zurückzuzahlen“, sagt Janßen und verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 2 U 223/01).

#Fakt 8: Vermieter müssen Mietern mögliche Schäden beweisen. Vermieter können Teile der Kaution für Beschädigungen nur dann einbehalten, wenn der Mieter die Beschädigung schuldhaft verursacht hat.

Das muss der Vermieter oder die Vermieterin darlegen und beweisen. Ist eine außergerichtliche Klärung hierüber nicht möglich, ist laut Janßen im Zweifel gerichtlich zu klären, wie viel Geld der Vermieter von der Kaution einbehalten darf.

#Fakt 9: Normale Gebrauchsspuren gehen nicht zu Lasten der Mietpartei. Normale Gebrauchs- und Abnutzungsspuren sind kein Grund für den Vermieter, das Geld von der Kaution einzubehalten. „Zu normalen Gebrauchsspuren zählen in der Regel Farbunterschiede an Wänden nach dem Abhängen von Bildern sowie leichte Kratzer auf Bodenbelägen", erläutert Janßen. Sabine Meuter, dpa

View is not found