Gute Nachrichten für Eigentümer: Die Förderung für energetische Sanierungen wird neu aufgestellt. Bei umfassenden Maßnahmen kann sich das richtig lohnen.Seit Mitte vergangenen Jahres erhalten Eigentümer bis zu 50 Prozent Förderung für energetische Gesamtmaßnahmen durch die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude. Die Programme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Förderbank KfW wurden aufgelöst. Für die Anträge sind sie trotzdem zuständig. Förderfähig sind Gesamtsanierungen sowie Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden. Zuständig für Einzelmaßnahmen-Zuschüsse ist das BAFA. Die KfW nimmt die Anträge für Einzelmaßnahmen-Kredite und für die Gesamtsanierungs-Förderungen an.
Fördermöglichkeiten im Überblick: Energetische Gesamtmaßnahmen
Bei Wohngebäuden bestehen die Effizienzhaus-Standards 100, 85, 70 und 55 weiter. Die Förderung liegt bei ihnen wie bislang zwischen 27,5 Prozent und 40 Prozent Tilgungszuschuss. Neu ist das Effizienzhaus 40 für Sanierungen. Hier gibt es einen Zuschuss von 45 Prozent. Zudem gibt es einen Bonus für die überwiegende Nutzung von erneuerbaren Energien. Die Energieeffizienz-Klasse (EE-Klasse) bringt fünf Prozentpunkte mehr Fördergeld. Durch den EE-Bonus liegen die förderfähigen Kosten bei 150 000 Euro pro Wohneinheit.
Wer für den bislang anspruchsvollsten Standard, das Effizienzhaus 55, einen Zuschuss von 40 Prozent und damit bis zu 48 000 Euro Tilgungszuschuss bekommen hat, erhält mit der neu eingeführten EE-Klasse nun maximal 67 500 Euro. Beim neuen Standard Effizienzhaus 40 mit der EE-Klasse kommt man auf maximal 75 000 Euro Fördergeld.
Förderung für Einzelmaßnahmen
Wer eine vom Bund geförderte Gebäudeenergieberatung mit der Ausstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) vornehmen lässt, erhält einen iSFP-Bonus bei der Umsetzung eines Sanierungsschritts. Das gilt auch, wenn man den iSFP bereits besitzt oder eine Vor-Ort-Energieberatung zwischen Ende 2017 und Ende 2020 ausführen ließ. Mit dem Bonus erhöht sich die Basisförderung um fünf Prozentpunkte, wenn eine oder mehrere Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan realisiert werden.
Geld für die Baubegleitung
Mehr Geld gibt es für die Baubegleitung bei Effizienzhäusern. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern gewährt der Staat für die Beratung durch Energieeffizienzexperten Zuschüsse in Höhe von 50 Prozent der Kosten, bis zu 5000 Euro pro Vorhaben. Dieser Betrag lag zuvor bei maximal 4000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern liegt der Zuschuss nun bei bis zu 2000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt bis zu 20 000 Euro. Der Zuschuss für die Baubegleitung bei Einzelmaßnahmen ist halb so hoch: Bis zu 2500 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, maximal 10 000 Euro bei Mehrfamilienhäusern. Der Zuschuss wird zusätzlich zu Geldern der anderen Sanierungsmaßnahmen gewährt. Falk Zielke