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Umwelt

NEUES FÖRDERPROGRAMM über Nachhaltigkeit

Neue EU-Richtlinie verpflichtet große Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen - Wirtschaftsförderung der Stadt Stuttgart unterstützt

NEUES FÖRDERPROGRAMM über Nachhaltigkeit

Foto: Kalaw in-stock.adobe.com

Eine neue EU-Richtlinie mit dem Kürzel CSRD (die ,,Corporate Sustainability Reporting Directive") verpflichtet zukünftig große Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Der geförderte „CSRD Support" soll Orientierung beim Einstieg bieten.

Über Nachhaltigkeit berichten - aber wie?

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Stuttgart unterstützt gemeinsam mit der IHK Region Stuttgart und der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH Unternehmen beim Einstieg in die neue EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Viele Unternehmen auch aus der Landeshauptstadt stehen vor der Herausforderung der neuen Berichtspflicht. Wenn sie zwei von drei Größenkriterien erfüllen (mehr als 250 Mitarbeitende bzw. 40 Millionen Euro Umsatz oder 20 Millionen Euro Bilanzsumme), müssen sie künftig EU-weit einen einheitlichen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen.

Komplexe Anforderungen

,,Die Anforderungen der neuen Richtlinie sind komplex und insbesondere für bislang nicht berichtende Unternehmen sehr herausfordernd", sagt Bernhard Grieb, Leiter der Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt. Inhaltliche Anforderungen, Methoden und Prozesse seien neu und müssen erlernt werden.

,,Unternehmen aus der Region Stuttgart, die sich in Sachen Nachhaltigkeit besser aufstellen möchten, erhalten bei der WRS konkrete Unterstützung, beispielsweise im Bereich betriebliches Mobilitätsmanagement, Photovoltaik oder Green IT", so Dr. Walter Rogg, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH.

Dr. Susanne Herre, Hauptgeschäftsführerin der IHK Region Stuttgart, ergänzt: „Wer frühzeitig über die relevanten Themen Bescheid weiß, kann sein Geschäftsmodell entsprechend anpassen, Innovationen anstoßen und sich am Markt mit nachhaltigen, CSRD-konformen Angeboten platzieren. Das bietet enorme Chancen."

Bedarf für Unterstützungsangebot

,,Gespräche mit Stuttgarter Unternehmen haben im Vorfeld gezeigt, dass der Bedarf für ein Unterstützungsangebot zu diesem Thema da ist. Wir haben uns deshalb entschieden, die Unternehmen gemeinsam mit der IHK Region Stuttgart und der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH auf diesem Weg zu begleiten" so Grieb.

 Das Förderprogramm gliedert sich in drei Bereiche: Mit dem CSRD Thinking Circle bereiten sich bis zu sechs Unternehmen überein Jahr lang gemeinsam auf eine erfolgreiche CSRD-konforme Berichterstattung vor und bringen so ihr Nachhaltigkeitsmanagement auf das nächste Level.

Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Für Stuttgarter Unternehmen wird die Teilnahme an den CSRD Thinking Circles durch die Stadt finanziell unterstützt. Die Online Wissens-Sessions sind ein Informationsformat mit Impulsvorträgen.

Dreimal im Jahr finden außerdem Netzwerktreffen statt, um die Vernetzung von interessierten Unternehmen in der Landeshauptstadt zu fördern, die sich mit den Themen Nachhaltigkeit und Berichterstattung beschäftigen. red


Programm der Auftaktveranstaltung

8.30 Uhr Einlass

9.00 Uhr
Vorstellung Förderprogramm

9.15 Uhr
Impuls-Vorträge

"Transformative Geschäftsmodelle der Nachhaltigkeit" – Prof. Dr. André Reichel, Nachhaltigkeitsforscher

"Werkstattbericht EFRAG"
Prof. Dr. Kerstin Lopatta
EFRAG Sustainability Reporting Board

9.50 Uhr Coffee break

10.20 Uhr Barcamp
30 Minuten Workshops

12.35 Uhr Coffee break

12.45 Uhr Review

13.10 Uhr Ausklang mit Fingerfood

Die Veranstaltung findet am 10. Mai von 8.30 bis 14 Uhr im Großen Sitzungssaal des Stuttgarter Rathauses statt. Anmeldungen online unter www.stuttgart.de/csrd-support


Endlich einheitlicher Standard

Von der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung der Europäischen Union sind viele Unternehmen auch in Stuttgart betroffen. Eine Einordnung.

Die EU-Richtlinie zur CSR-Berichterstattung „Non-Financial Reporting Directive" (NFRD) erfährt mit der ,,Corporate Sustainability Reporting Directive" (CSRD) ein grundlegendes Update und betrifft nun deutlich mehr Unternehmen als bisher. Die CSRD soll die Transparenz und Vergleichbarkeit von nachhaltigkeitsbezogenen Informationen von Unternehmen fördern. Zu berichtende Informationen zeigen das Ambitionsniveau der Geschäftsstrategie im Hinblick auf Nachhaltigkeit. So müssen Unternehmen beispielsweise die Klimastrategie, den Ressourcenverbrauch oder die Chancengleichheit im Unternehmen berichten. Dies sind notwendige Informationen für Kunden, aber auch Finanzakteure, um Gelder erfolgreich in nachhaltigere Geschäftsmodelle lenken zu können, erklärt die Wirtschaftsförderung Stuttgart den EU-Vorstoß. Das Ziel sei, so die nachhaltige Transformation der Wirtschaft zu finanzieren. Mit der neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) steige sowohl für Großunternehmen als auch börsennotierte KMU (kleine und mittlere Unternehmen) und letzten Endes dann auch ihrer Zulieferer der Druck, das Thema Nachhaltigkeit in alle unternehmerischen Prozesse und Strategien zu verankern.

Die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung tritt gestaffelt - abhängig von der Größe bzw. der Kapitalmarktorientierung - in Kraft. Zunächst sind die Unternehmen, die bereits nach dem CSR Richtlinienumsetzungsgesetz berichten, verpflichtet, ab den Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, den erweiterten Nachhaltigkeitsbericht nach der neuen CSRD und den noch von der Europäischen Kommission zu erlassenden europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards zu erstellen.

"2025 Neue EU-Richtlinie: Alle großen Kapitalgesellschaften müssen spätestens in zwei Jahren erstmals einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen."

Ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen, müssen dann alle großen Kapitalgesellschaften die zwei von drei der folgenden Kriterien erfüllen (mehr als 250 Mitarbeitenden, einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro) erstmalig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Ein Jahr später sind kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen in der Pflicht.

Auswirkungen auf Unternehmen

Es ist davon auszugehen, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung auch Auswirkungen auf weitere Unternehmen haben wird. Dazu gehören die Geschäftspartner bzw. Zulieferer der berichtspflichtigen Unternehmen. Denn das berichtspflichtige Unternehmen muss zur Erfüllung der eigenen Nachhaltigkeitsberichtspflicht auf Informationen seiner Zulieferer zurückgreifen und diese auffordern, entsprechende Informationen zu liefern. Grund hierfür ist, dass das große Unternehmen bei fehlenden Informationen entlang seiner Lieferkette seine eigenen gesetzlichen Berichtspflichten nicht erfüllen kann.

Die Vorgaben der Richtlinie sind noch durch den deutschen Gesetzgeber in nationales Recht umzusetzen, d. h. hierfür müssen u. a. die Regelungen im Handelsgesetzbuch geändert werden. Der Nachhaltigkeitsbericht als Teil des Lageberichts der genannten Unternehmen muss umfangreiche Angaben enthalten, die für die Auswirkungen der Tätigkeiten des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsaspekte sowie für das Verständnis der Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage des Unternehmens erforderlich sind.

Der Nachhaltigkeitsbericht ist mittels der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (European Sustainability Reporting Standards, ESRS), die von der Europäischen Kommission als delegierte Rechtsakte erlassen werden und dann unmittelbare Geltung auch für die Unternehmen in Deutschland haben, zu erstellen. red

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