Es gibt viele Gründe, den Energieverbrauch der eigenen Immobilie zu optimieren. Da sind die Maßgaben der Bundesregierung, aber auch individuelle Anforderungen an das persönliche Wohlfühlklima: Was muss, was soll gemacht werden und womit? Die Dämmung ist dabei ein Schlüsselfaktor, schließlich ist sie maßgeblich für Heizbedarf eines Hauses. Wer sich damit befasst und Wert auf natürliche und nachhaltige Materialien legt, geht am besten planvoll vor.
1. Mit Fachleuten planen
Verbraucher sollten zunächst einen unabhängigen Energieberater oder eine Energieberaterin hinzuzuziehen, die die Planung individueller Sanierungsschritte unterstützen und auch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen kann. Der ist die Voraussetzung für die Beantragung bestimmter Fördergelder. Das rät etwa die Stiftung Warentest. Eine Liste zertifizierter Energieeffizienz-Experten (EEE) gibt es im Internet.
2. Auswahl der passenden Dämmmaterialien
Neben der Planung der Sanierungsschritte muss der passende Dämmstoff gefunden werden: Welcher Stoff ist der Richtige für meinen Einsatz? Wie umweltbelastend ist die Produktion? Wie langlebig ist er? Ist er recycelbar? Gibt es in meiner Kommune spezielle Förderungen für natürliche Dämmstoffe? Welche Dämmstoffe in Frage kommen können, darüber gibt etwa der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Auskunft:
- Holzfasern: Sie werden aus Schwach- und Resthölzern gewonnen und zu Platten gepresst, die nicht nur für Wärmeschutz, sondern auch als Schallschutz dienen. Die Herstellung kann aber energieintensiv sein.
- Zellulose wird aus zerfasertem Altpapier hergestellt und hauptsächlich für die nachträgliche Dämmung von Hohlräumen eingesetzt.
- Mineralische Dämmstoffe etwa aus Stein oder Sand eignen sich gut für die Dämmung feuchtempfindlicher Bereiche.
- Hanf und Flachs: Hanfdämmung gilt als hautfreundlich und staubarm, während Flachsdämmplatten feuchteregulierende Eigenschaften aufweisen und gut zu verarbeiten sind. - - Stroh ist ein landwirtschaftliches Abfallprodukt, das durch Verputzen mit Lehm als „schwer entflammbar“ klassifiziert wurde.
- Schilfrohr eignet sich besonders für die Sanierung von Fachwerkbauten, ist feuchtigkeitsresistent sowie atmungsaktiv.
- Kork, der so gut wie keine Feuchtigkeit aufnimmt, bietet sich für die Innenraumdämmung an.
- Schafwolle werde wegen ihrer Fähigkeit, Schadstoffe zu binden, oft bei der Sanierung von Altbauten verwendet. Sie eignet sich sowohl als Hitzeschutz als auch zur Ummantelung von Wasserrohren oder zur Trittschalldämmung, so der BUND.
Allerdings: Zwar schneiden Dämmstoffe aus nachwachsendem Material, „,besonders wenn sie ein Upcycling-Produkt wie beispielsweise Zellulose oder Jute darstellen“, häufig gut in Bezug auf ihre ökologische Bilanz ab, so die Verbraucherzentrale. „Diese Einschätzung lässt sich aber nicht grundsätzlich auf alle Dämmstoffe aus nachwachsendem Material übertragen.“ Orientierung bieten Umweltsiegel wie der Blaue Engel. Sie zeichnen umweltfreundliche Wärmedämmverbundsysteme und emissionsarme Wärmedämmstoffe aus.
3. Von der Planung zur richtigen Förderung
Sowohl für Neubauten wie auch für Bestandsimmobilien stehen zahlreiche Fördermöglichkeiten zur Verfügung: sei es für individuelle Einzelmaßnahmen wie Dach-, Fassaden- oder Kellerdämmung, oder eine umfassende energetische Rundumsanierung. Bei der Beantragung von Fördermitteln für Dämmmaßnahmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten zwingend erforderlich. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude gilt für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto, der Grundfördersatz beträgt 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähige Investitionssumme ist dabei auf maximal 30000 Euro pro Kalenderjahr und Wohneinheit gedeckelt. Je nach Einzelfall kann es mehr geben. Das Geld gibt es nur, wenn die Maßnahmen technische Mindestvoraussetzungen erfüllen. Außerdem müssen die Arbeiten meist von Fachleuten ausgeführt werden. Bei bestimmten Modernisierungen legt das Gebäudeenergiegesetz maximale Werte für die Dämmqualität fest, die nicht überschritten werden dürfen, um eine Förderung zu erhalten.
4. Eigeninitiative und korrekte Umsetzung
Nach der Planung und Beantragung der Fördermittel kommt die Umsetzung. Mit einem gewissen Maß an Fachkenntnissen kann ein Teil der Maßnahmen, etwa die Dämmung der Kellerdecke, in Eigenleistung umgesetzt werden. Alle anderen Maßnahmen, vor allem Kern-, Dachoder Fassadendämmung, sollten Fachleute durchführen. Katharina Langpeter
In sechs Schritten zum eigenen Balkonkraftwerk
Vereinfachte Anmeldungen und günstigere Technik machen Balkonkraftwerke attraktiver denn je. Wie Anschaffung und Inbetriebnahme gelingen, zeigt diese Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Schritt 1: Vermieter oder WEG um Erlaubnis fragen
Obwohl die Installation eines Balkonkraftwerks als privilegierte Maßnahme gilt, müssen Mieter und Wohnungseigentümer ihren Vermieter beziehungsweise ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) vor dem Anbringen des Geräts um Erlaubnis bitten. Diese können den Wunsch aber nur in Ausnahmefällen ablehnen, sagt Michael Nack vom Eigentümerverband Wohnen im Eigentum. Das wäre der Fall, wenn die Installation für sie unzumutbar wäre - optische Gründe sind kein Kriterium. Manchmal kann es den Verbraucherzentralen NRW und Rheinland-Pfalz zufolge sein, dass dem Vorhaben baurechtliche Vorschriften oder Vorgaben zum Denkmalschutz im Wege stehen. Eine Nachfrage beim örtlichen Bauamt bringt Klarheit. Das kann sich auch für unsichere Eigentümerinnen und Eigentümer eines Einfamilienhauses lohnen, die ansonsten keine Zustimmung einholen müssen.
Schritt 2: Förderung beantragen
Förderung beantragen Manche Bundesländer und Kommunen bezuschussen den Kauf und die Inbetriebnahme eines Balkonkraftwerks. Über die geltenden Bedingungen kann man sich am Wohnort informieren.
Schritt 3: Hardware auswählen und besorgen
Welches Balkonkraftwerk macht für welchen Haushalt Sinn? Wo sollte es idealerweise angebracht werden? Mithilfe des SteckerSolar-Simulators der HTW Berlin können Verbraucherinnen und Verbraucher online kalkulieren, welche Leistung für ihr jeweiliges Balkonkraftwerk sinnvoll wäre. Die maximal zulässige Leistung beträgt derzeit 800 Watt. Das bedeutet, dass der Wechselrichter, der den durch Sonnenenergie erzeugten Gleichstrom in netzüblichen Wechselstrom umwandelt, bis zu 800 Watt in die Steckdose einspeisen darf. Die Solarmodule selbst dürfen eine Peakleistung von bis zu zwei Kilowatt haben. So kann zum Beispiel bei nicht optimalen Bedingungen durch Verschattung oder Ausrichtung der Solarmodule häufiger die maximale Leistung eingespeist werden.
Schritt 4: Technik in Betrieb nehmen
Sind die Solarmodule an Balkon, Fassade, im Garten oder anderem Standort angebracht und mit einem Wechselrichter versehen, kann die Anlage in der Regel über eine handelsübliche Steckdose in Betrieb genommen werden. Achtung: Manche Förderzuschüsse von Kommunen sind laut Verbraucherzentrale NRW an eine Installation mittels einer besonderen Einspeisesteckdose gekoppelt. Ein neuer Zähler ist vorerst nicht notwendig. Übergangsweise dürfen die Anlagen mit dem Netz verbunden werden, wenn noch ein alter Ferraris-Zähler verbaut ist. Wird Strom ins Netz eingespeist, läuft dieser Zähler rückwärts. Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen damit also weniger Geld für ihren verbrauchten Strom. Allerdings müssen Messstellenbetreiber die Zähler vier Monate nach Aufforderung durch die Bundesnetzagentur austauschen, schreibt die Stiftung Warentest. Hängt der neue digitale Stromzähler, wird nicht genutzter Solarstrom von den Betreibern unentgeltlich ins Netz eingespeist.
Schritt 5: Balkonkraftwerk anmelden
Eigentümer eines Balkonkraftwerks müssen ihre Anlage nicht mehr beim Netzbetreiber anmelden. Inzwischen reicht eine deutlich vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur aus. Die Behörde reicht die Anmeldung dann ihrerseits an den Netzbetreiber weiter. Für die vereinfachte Registrierung ihres Balkonkraftwerks haben Besitzer nach Inbetriebnahme einen Monat Zeit.
Schritt 6: Versicherer informieren
Balkonkraftwerke, die demontierbar und nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, sind dem Bund der Versicherten (BdV) zufolge grundsätzlich über die Hausratversicherung abgesichert. Werden die Geräte durch Sturm, Hagel, Feuer oder Überspannungsschäden durch Blitzschlag beschädigt, greift diese Police. Gegen weitere Naturgefahren, Raub oder Einbruchdiebstahl braucht es meist eine Zusatzversicherung. Ist das Gerät fest mit dem Gebäude verbunden, kann die Wohngebäudeversicherung zuständig sein. Richtet das Gerät durch den Gebrauch Schaden bei Dritten an, leistet in der Regel die Privathaftpflichtversicherung. Es kann sich daher lohnen, Kontakt mit dem jeweiligen Versicherer aufzunehmen, diesen über die Anschaffung zu informieren und gegebenenfalls die konkrete Absicherung zu erfragen. Christoph Jänsch