Es gehört zu den Themen, die gerne vertagt werden: Erdbestattung oder Urne, Friedhof oder Bestattungswald, große Trauerfeier oder Abschied im kleinen Kreis. Und wer übernimmt die Kosten? Nach einem Todesfall müssen Angehörige viele Entscheidungen in kurzer Zeit treffen. Eine Bestattungsvorsorge kann ihnen diese Last nehmen. Sie sollte jedoch weit mehr regeln als nur die Frage, wo das Geld für die Beerdigung liegt.
Wer seinen letzten Weg selbst bestimmen möchte, sollte die wichtigsten Fragen nicht den Hinterbliebenen überlassen. Eine Bestattungsvorsorge hält persönliche Wünsche fest und kann zugleich die Finanzierung sichern. Wer seine Vorstellungen zu Lebzeiten festhält, schafft Klarheit.
Dabei umfasst Bestattungsvorsorge zwei unterschiedliche Bereiche. Zum einen geht es um persönliche Wünsche: Soll es eine Erdoder Feuerbestattung werden? Gibt es einen bestimmten Friedhof oder eine gewünschte Grabstätte? Soll eine kirchliche oder weltliche Trauerfeier stattfinden? Zum anderen stellt sich die finanzielle Frage: Wie viel Geld wird benötigt und wie lässt es sich so zurücklegen, dass es nach dem Tod tatsächlich für die Bestattung zur Verfügung steht?
Eine erste Orientierung über die Kosten ist deshalb sinnvoll. Nach Angaben von Verbraucherzentralen können bereits einfache Bestattungen schnell zwischen 3000 und 5000 Euro kosten, realistischer sind Beerdigungsrechnungen bis zu 10 000 Euro, nach oben gibt es keine Grenzen. Zu den Ausgaben des Bestattungsunternehmens kommen unter anderem kommunale Grab- und Bestattungsgebühren. Auch Todesanzeigen, Blumen, Trauerfeier, Grabstein und spätere Grabpflege können die Rechnung erhöhen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, Angebote mehrerer Bestattungsunternehmen einzuholen und zu vergleichen.
Bestattungsverfügung: Wünsche schriftlich und auffindbar festhalten
Wer konkrete Vorstellungen hat, sollte sie nicht nur innerhalb der Familie erwähnen. Eine Bestattungsverfügung bietet die Möglichkeit, die eigenen Wünsche schriftlich festzuhalten. Eine gesetzlich vorgeschriebene Form gibt es dafür nicht. Die Verbraucherzentrale empfiehlt dennoch eine schriftliche Regelung. Darin können etwa Bestattungsart, Ort der Beisetzung und Vorstellungen zur Trauerfeier beschrieben werden. Auch eine Vertrauensperson kann benannt werden, die sich nach dem Tod darum kümmern soll, dass die Wünsche umgesetzt werden.
Entscheidend ist der Aufbewahrungsort. Die Verfügung sollte dort liegen, wo Angehörige oder die beauftragte Vertrauensperson sie unmittelbar nach dem Tod finden können. Im Testament sind solche Wünsche schlecht aufgehoben. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass ein Testament in der Regel erst nach der Bestattung eröffnet wird. Für Entscheidungen über Sarg, Urne oder Trauerfeier kann es dann längst zu spät sein. Angehörige sollten deshalb wissen, dass eine Bestattungsverfügung existiert und wo sie aufbewahrt wird.
Der Wille des Verstorbenen hat dabei erhebliches Gewicht. Für Baden-Württemberg erläutert das Serviceportal des Landes ausdrücklich, dass für Ort, Art und Durchführung einer Bestattung grundsätzlich der Wille des Verstorbenen maßgebend ist, soweit ihm keine gesetzlichen Bestimmungen oder zwingenden öffentlichen Belange entgegenstehen. Kann dieser Wille nicht ermittelt werden, entscheidet der für die Bestattung verantwortliche Angehörige.
Gerade deshalb lohnt es sich, möglichst eindeutig zu formulieren. Ein Satz wie „Ich möchte einmal verbrannt werden“ lässt noch zahlreiche Fragen offen. Hilfreicher ist es, auch festzuhalten, wo die Urne beigesetzt werden soll, ob bereits eine Grabstätte besteht und welche Vorstellungen für die Abschiedsfeier gelten. Wünsche sollten allerdings realistisch bleiben. Friedhofssatzungen, örtliche Gebühren und gesetzliche Vorschriften setzen den Möglichkeiten Grenzen. In Baden-Württemberg etwa werden Lage und Größe von Grabstätten, Ruhezeiten und Gebühren durch die jeweilige Friedhofsverwaltung geregelt.
Bestattungsvorsorgevertrag: Leistungen möglichst genau vereinbaren
Wer über die reine Verfügung hinausgehen möchte, kann einen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen abschließen. Dabei werden Leistungen bereits zu Lebzeiten vereinbart. Nach Angaben der Verbraucherzentrale können darin beispielsweise mit einem Bestattungsunternehmen die Form der Bestattung, der Sarg und weitere Einzelheiten festgelegt und dafür eine bestimmte Summe vereinbart werden, empfehlen die Verbraucherzentralen.
Vor einer Unterschrift sollte möglichst genau geklärt sein, welche Leistungen im vereinbarten Preis enthalten sind und welche Kosten zusätzlich entstehen können. Ebenso wichtig ist die Frage, was geschieht, wenn sich Preise bis zum Todesfall ändern oder einzelne Wünsche später geändert werden sollen. Da sich Angebote unterscheiden, empfiehlt die Verbraucherzentrale ausdrücklich, mehrere Bestattungsunternehmen zu vergleichen.
Besondere Aufmerksamkeit verdient das Geld. Eine größere Vorauszahlung sollte nach Empfehlung der Verbraucherzentrale nicht einfach auf das Geschäftskonto des Bestattungsunternehmens überwiesen werden. Gerät das Unternehmen später wirtschaftlich in Schwierigkeiten, könnte das Geld gefährdet sein. Empfohlen wird stattdessen eine treuhänderische Absicherung. Als weitere Möglichkeit nennt die Verbraucherzentrale ein Sparbuch mit Sperrvermerk bei einer Bank oder Sparkasse.
Bestattungskosten absichern: Sparen oder Sterbegeldversicherung?
Ein Vorsorgevertrag mit einem Bestatter ist nicht die einzige Möglichkeit. Geld für die Bestattung kann auch unabhängig davon zurückgelegt werden. Die Verbraucherzentrale nennt dafür unter anderem Sparpläne. Wichtig ist dann, schriftlich festzuhalten, dass das Geld für die Bestattung vorgesehen ist, und dafür zu sorgen, dass die Hinterbliebenen davon wissen. Ebenso sollte vorab geprüft werden, wie schnell auf das Geld zugegriffen werden kann und welche Folgen eine vorzeitige Verfügung hat.
Häufig angeboten werden auch Sterbegeldversicherungen. Dabei handelt es sich in der Regel um eine Form der Kapitallebensversicherung, die nach dem Tod eine vereinbarte Summe auszahlt. Doch nicht für jeden lohnt sich ein solcher Vertrag. Die Verbraucherzentrale rät insbesondere Menschen im Rentenalter oder kurz davor von einem Neuabschluss ab. Mit zunehmendem Eintrittsalter steigen die Beiträge, sodass ältere Versicherte im Laufe der Zeit unter Umständen mehr einzahlen, als ihre Hinterbliebenen später erhalten.
Wer eine solche Versicherung erwägt, sollte deshalb nicht nur auf den monatlichen Beitrag sehen. Entscheidend sind die Summe aller voraussichtlichen Einzahlungen, die garantierte Leistung, mögliche Wartezeiten sowie die Bedingungen des Vertrages. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht weist bei kapitalbildenden Lebensversicherungen darauf hin, dass Kosten einen Einfluss auf die spätere Leistung haben und sich ein Vergleich verschiedener Angebote lohnt.
Wer die Beerdigung bezahlt, ist nicht automatisch derjenige, der entscheidet
Bei der Vorsorge sollte außerdem zwischen der Organisation einer Bestattung und ihrer Finanzierung unterschieden werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt, dass der Erbe die Kosten der Beerdigung des Erblassers trägt. Wer die Rechnung bezahlen muss, ist damit jedoch nicht zwangsläufig die Person, die über sämtliche Einzelheiten des Abschieds entscheidet. Deshalb ist es sinnvoll, persönliche Wünsche und die gewünschte Vertrauensperson unabhängig von Erbfragen eindeutig festzuhalten.
Das kann besonders wichtig sein, wenn Familienverhältnisse kompliziert sind oder mehrere Angehörige unterschiedliche Vorstellungen haben. Eine frühzeitig verfasste und leicht auffindbare Bestattungsverfügung kann dann verhindern, dass ausgerechnet in den Tagen nach einem Todesfall über grundlegende Fragen gestritten werden muss.
Unterlagen regelmäßig prüfen und Angehörige informieren
Ein Vorsorgeordner, von dessen Existenz niemand weiß, hilft im Ernstfall wenig. Neben der Bestattungsverfügung können darin Angaben zu bestehenden Vorsorgeverträgen, Versicherungen und vorgesehenen Geldanlagen gesammelt werden.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, entsprechende Informationen für Angehörige gut erreichbar festzuhalten. Auch bereits ausgefüllte Vorsorgeunterlagen sollten von Zeit zu Zeit überprüft werden, denn Wünsche, Verträge oder persönliche Verhältnisse können sich ändern.
Gute Bestattungsvorsorge bedeutet deshalb nicht, jedes Detail des eigenen Abschieds für alle Zeiten festzuschreiben. Sie soll vor allem Fragen beantworten, die Angehörige sonst unter Zeitdruck beantworten müssten: Was hat sich der Verstorbene gewünscht? Wer kümmert sich darum? Und woher kommt das Geld?
So oder so: Viele Bestattungsunternehmen bieten die Möglichkeit eines Bestattungsvorsorgevertrags und beraten gerne zum Thema.
Von Christian Günther