Heute kann man es sich nicht mehr vorstellen, dass der Anfang einmal so schwierig war. So titelte die Leonberger Kreiszeitung am 2. November 1971 über die Entscheidung zum Zusammenschluss von Rutesheim und Perouse: „Vernunftehe mit Geburtswehen“. Das lag nicht zuletzt daran, dass es sich um zwei ungleiche Partner handelte und Perouse zudem mit Heimsheim eine weitere ernst zunehmende Interessentin für eine „gemeinsame Ehe“ hatte.Der Prozess der Gemeindereform in Baden-Württemberg begann am 1. September 1968 und endete im Wesentlichen am 1. Januar 1975. Die Reform wurde mit dem Gesetz zur Stärkung der Verwaltungskraft kleinerer Gemeinden eingeleitet, das am 7. März 1968 vom Landtag von Baden- Württemberg verabschiedet wurde. Rutesheim und Perouse vereinbarten im November 1970 – mit Wirkung vom 1. Januar 1971 – eine Verwaltungsgemeinschaft, die bestimmte Aufgaben auch für die noch selbstständige Gemeinde Perouse wahrnahm.
Bereits im September 1968 hatte sich für Perouse eine gedankliche Linie zur Verbindung mit der Gemeinde Rutesheim ergeben. Allerdings: Außer dass es eine traditionelle Beziehung von Perouse und Heimsheim gab, waren in schulischer Hinsicht mit der Beteiligung an der Nachbarschaftsschule Heimsheim die Weichen auch in Richtung Heimsheim gestellt. Die Mittellage der Gemeinde zwischen zwei interessierten Partnern führte zu dem, was die Leonberger Kreiszeitung später „Geburtswehen“ nannte.
Die Ankündigung der Gemeinde Perouse im November 1970, die öffentlich- rechtliche Vereinbarung über die Einrichtung und Unterhaltung der Nachbarschaftsschule Heimsheim vom 15. Februar 1967 zum frühest möglichen Zeitpunkt zu kündigen, rief Heimsheim auf den Plan. In einem Schreiben an den Perouser Gemeinderat hieß es, dass durch die Kündigung die Nachbarschaftsschule in Heimsheim „in eine akute Gefahr“ käme und der geplante Schulerweiterungsbau in Frage gestellt würde. Aus diesem Grund bot auch Heimsheim Perouse eine Verwaltungsgemeinschaft an. Der Grund, dass die Waldensergemeinde weiterhin an einer Verbindung mit Rutesheim festhielt, war, dass nach Zeitungsberichten feststand, dass Heimsheim stark nach Pforzheim tendierte und sich bei einer Kreisauflösung nach Pforzheim ausrichten wollte.
Am 7. Dezember 1970 kamen die Rutesheimer und die Perouser Gemeinderäte im Saal des Feuerwehrhauses in Rutesheim zusammen. Der Bürgermeister von Rutesheim Kurt Schaible hatte mit dem Oberschulamt abgeklärt, dass es kein Hindernis für die schulorganisatorische Änderung der Perouser nach Rutesheim gibt. In der Perouser Chronik steht dazu außerdem, dass beide Gemeinden dem gleichen Verflechtungsbereich angehörten, und bei einer möglichen Auflösung des Kreises Leonberg beide Gemeinden wieder dem gleichen Kreis angehören würden.


VIELVERSPRECHENDE PERSPEKTIVEN FÜR PEROUSE
Einen Schritt weiter gingen die Überlegungen, die der Gemeinderat Perouse am 23. September 1971 anstellte, denn inzwischen war im Hinblick auf die Gemeindereform einiges geschehen. In der Niederschrift der Beratung hieß es: „Gemeinden von der Größenordnung der Gemeinde Perouse lassen sich in größere Gemeinden eingliedern.“ Die Perouser Gemeinderäte waren mit den bisherigen Ergebnissen der Verwaltungsgemeinschaft mit Rutesheim durchaus zufrieden und angetan von den Perspektiven, welche die Gemeindereform bot, beschlossen sie, „dass die Gemeinde Rutesheim der Gemeinde Perouse Vorschläge hinsichtlich der Gemeindereform unterbreiten soll“. Am 13. Oktober lag auf dem Perouser Rathaus bereits ein Entwurf aus Rutesheim über die Eingliederung der Gemeinde vor. Aber auch Heimsheim hatte sich im September noch einmal gemeldet und das Angebot, Perouse einzugemeinden, wiederholt. Es wurde also noch einmal schwierig. Verhandlungen mit Heimsheim wurden jedoch mit knapper Mehrheit abgelehnt.
Am 20. Oktober 1971 wurden im Mitteilungsblatt der Gemeinde Perouse die Eckdaten und die Ziele der Gemeindereform veröffentlicht. Da hieß es beispielsweise:
In den letzten Wochen hat sich der Gemeinderat intensiv mit der Zielplanung des Innenministeriums zur Gemeindereform befasst. Diese Zielplanung weist Verwaltungsräume aus, die in der Lage sind, das in der Zukunft erforderliche Mehr an Leistungskraft, Effektivität und Rationalisierung zu garantieren.
Zentraler Ort für die Zuordnung der Gemeinde Perouse ist dabei die Gemeinde Rutesheim. Es lag also nahe, dass sich die Gemeinden Perouse und Rutesheim in dieser Frage einander angenähert haben.
Es wurde bereits ein Entwurf einer Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Perouse in die Gemeinde Rutesheim ausgearbeitet, der unserer Bevölkerung in einer Bürgerversammlung am 30. Oktober 1971 zur Diskussion gestellt wird.
Gemeindezusammenschlüsse werden vom Land finanziell stark gefördert. Der Raum Perouse-Rutesheim würde innerhalb der nächsten zehn Jahre circa drei Millionen Deutscher Mark an Mehrzuweisungen erhalten. Ein Zusammenschluss, der auch weiterhin freiwillig erfolgen wird, sollte deshalb noch in diesem Jahr zustande kommen.


Für eine Entscheidung von einer solcher Tragweite wie die Eingliederung war es wichtig, der Bevölkerung Gelegenheit zu Information und Diskussion zu geben. Und so gab es am 30. Oktober 1971 die angekündigte Bürgerversammlung dazu. Am 28. November hatten die Bürger dann Gelegenheit, ihre Stimme für oder gegen eine Eingliederung zu Rutesheim abzugeben. 68 Prozent der Stimmberechtigten äußerten sich, 73 Prozent stimmten für den Zusammenschluss, 26 Prozent dagegen. Damit war der Weg frei für den Zusammenschluss mit Rutesheim. Kurt Schaible, Rutesheims Bürgermeister, und Else Beuchert, Bürgermeisterin in Perouse, unterzeichneten am 8. Dezember 1971 die Vereinbarung über die Eingliederung. Am 1. Januar 1972 trat sie in Kraft.
Dass sich die „Ehe“ für beide Partner als vorteilhaft erwiesen hat, stellt heute niemand mehr in Frage. Sowohl Rutesheim als auch Perouse haben sich in den vergangenen 50 Jahren positiv entwickelt. Die Stadt Rutesheim hat im Übrigen alle Aufgaben der damaligen Vereinbarung und darüber hinaus erfüllt. red